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Vorschriften

Neues Genfer Gewässergesetz: die Pflichten der Eigentümer

Lastwagen der Amoudruz SA vor dem Jet d’Eau in Genf

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Grosse Rat des Kantons Genf hat ein neues Gewässergesetz (Loi sur les eaux, LEaux-GE, L 2 05) verabschiedet, das am 4. Juli 2026 in Kraft getreten ist und das Gesetz von 1961 aufhebt und ersetzt.

Dieser Erlass präzisiert mehrere Pflichten, die den Eigentümern in Bezug auf ihre gesamten privaten Entwässerungsanlagen obliegen, insbesondere:

Diese Pflichten betreffen das gesamte private Leitungsnetz: nicht nur die horizontalen Sammelleitungen, sondern auch die Fallleitungen und das vertikale Leitungsnetz der Gebäude, die oft weniger überwacht werden.

Die Anlagen unterstehen zudem weiterhin der Aufsicht des Departements (Art. 72), wobei der Eigentümer bei mangelhafter Wartung haftbar bleibt (Art. 78).

Wir stellen jedoch in unserer täglichen Praxis fest, dass die horizontalen Netze zwar häufig regelmässig gewartet werden, die vertikalen Leitungen aber oft keiner vertraglichen Betreuung unterliegen, obwohl für sie dieselben Anforderungen gelten.

Ebenso verfügen viele Gebäude bis heute über keinen aktuellen Plan ihrer Anlagen.

Als Partner vor Ort erachteten wir es als unsere Pflicht, Sie darüber zu informieren. Gerne stehen wir Ihnen für Folgendes zur Verfügung:

So können Sie sich in aller Ruhe, Gebäude für Gebäude, vorbereiten und den von Ihnen vertretenen Eigentümern eine konkrete Antwort auf diese neuen Pflichten geben.

Für weitere Auskünfte oder zur Vereinbarung einer ersten Standortbestimmung zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser Team ist gerne für Sie da.

Gesetzestext (auf Französisch): SIL - rsGE L 2 05: Loi sur les eaux (LEaux-GE)

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